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DATENSCHUTZ

Kostentransparenz

Hinweis für privat Versicherte Patienten:

Wir beraten Sie auch im Hinblick auf den Kostenerstattungsrahmen Ihrer Versicherung und auf den Ihnen eventuell entstehenden zusätzlichen finanziellen Aufwand. Wir unterstützen Sie gerne bei der Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass die Kostenübernahmeentscheidung für den Patienten häufig schwer nachzuvollziehen ist. Wir haben jeden Tag mit diesen Themen zu tun und bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung an. Sollte Ihre Versicherung die Kostenübernahme aufgrund gesetzlicher oder versicherungsinterner Sparmaßnahmen verweigern, bieten wir Ihnen unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten an.

Wir haben für Sie zu diesem Thema Informationsmaterial vorbereitet, das wir Ihnen beim ersten Gespräch mitgeben (siehe auch Hilfe bei Versicherungsleistungen).

Hinweis:

Versicherungs- und Beihilfebestimmungen sind nicht Bestandteil der Gebührenordnung. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Rechnungen vollständig zu begleichen, unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle.
Diese Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit nach §4 Nr. 14 UstG.

Hinweis für gesetzlich Versicherte Patienten:

Im Rahmen der seit 2004 bestehenden Indikationsgruppenregelung der gesetzlichen Krankenkassen werden nur darin festgelegte kieferorthopädische Leistungen von Ihrer Krankenkasse im Rahmen der Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“ §12 und §70 SGB-V erstattet.

Darüberhinausgehende mögliche außervertragliche Leistungen werden im Gespräch mit Ihnen ausführlich erläutert und können auf Wunsch vereinbart werden.

Hinweis zu privaten Zusatzversicherungen im Bereich Kieferorthopädie:

Eine Übersicht über mögliche private Zusatzversicherungen im Bereich Kieferorthopädie finden Sie hier:
WaizmannTabelle - Die leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen vergleichen

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